MITGLIEDER DES ELTERNVEREINS Mitglieder eines Elternvereines können grundsätzlich nur die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten von Kindern sein, die die betreffende Schule besuchen.
Die Mitglieder haben das Recht, an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen. Sie haben ein Stimmrecht und das aktive und passive Wahlrecht.
AUFGABEN DES ELTERNVEREINS WAHRUNG DER ELTERNINTERESSEN HINSICHTLICH DER SCHULISCHEN BILDUNG DER KINDER UND DER MIT DEM SCHULBESUCH DER KINDER ZUSAMMENHÄNGENDEN FRAGEN: Herstellung und Pflege der Partnerschaft zwischen Elternhaus, Schüler und Schule und Mitwirkung im Rahmen der Schulgemeinschaft (§ 2 SchUG}. Unterstützung der Eltern bei der Geltendmachung der ihnen nach dem SchUG zustehenden Rechte. Unterstützung der Klassenelternvertreter bzw. der Elternvertreter im SGA bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Förderung des Unterrichtes der die betreffende Schule besuchenden Schüler durch enge Zusammenarbeit mit dem Lehrkörper. Wahrnehmung der Elterninteressen in Bezug auf Schulwegsicherung, Schülerbeförderung, Schülerbetreuung (wie Beaufsichtigung, Mittagstisch) usw. sowie in Bezug auf die Schaffung von Einrichtungen zur körperlichen Ertüchtigung der Jugend (u. a. Spiel- und Sportplätze, Turnhallen usw.). Beratung der Eltern in schulrechtlichen Fragen sowie in Angelegenheiten des Beihilfen- und Stipendienwesens. Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schüler (unter Ausschluss jeder regelmäßigen Fürsorgetätigkeit).
WAHRUNG DES ERZIEHUNGSRECHTES DER ELTERN Wahrnehmung von Möglichkeiten zur Beratung und Weiterbildung der Eltern auf dem Gebiet der Bildung und Erziehung.
DIESE AUFGABEN WERDEN ERFÜLLT DURCH … Abhaltung von Zusammenkünften der Eltern, Veranstaltung von Vorträgen bildender Art sowie Abhaltung von musikalischen, künstlerischen und anderen den Vereinszweck fördernden Veranstaltungen, Abhaltung von Kursen, Tagungen u. a. für die Elternbildung, Elternberatung usw. Herausgabe und Verbreitung von Druckerzeugnissen, die den Zweck des Vereines fördern.
UNTERSTÜTZUNGEN FÜR PROJEKTWOCHEN Antragsformulare für die Unterstützung von Projektwochen durch den Elternverein sowie durch das Österreichische Jugendrotkreuz werden ausschließlich durch den Klassenvorstand Ihres Kindes ausgegeben. Der vollständig ausgefüllte Antrag ist unter Beilage des Einkommensnachweises wieder beim Klassenvorstand abzugeben.
NICHT ZU DEN AUFGABEN DES ELTERNVEREINES GEHÖREN … Ausübung von Aufgaben der Schulaufsicht und Wahrnehmung von Aufgaben der sozialen Fürsorge.
Weitere Details finden Sie im EV-FAQ oder den EV-Statuten.